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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine neue, einmal täglich zu verabreichende orale
pharmazeutische Zusammensetzung zur kontrollierten Freisetzung von
Tramadol oder einem Salz davon.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Pharmazeutische Tramadol-Formulierungen
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Tramadolhydrochlorid
(Tramadol-HCl) wurde von der Grünenthal
GmbH, Deutschland, entwickelt. Es wird in Deutschland seit 1977
vermarktet (z. B. TramalTM) und in den Vereinigten
Staaten als Ultram® seit 1995. Dank seines
Wirksamkeits- und Sicherheitsprofils ist Tramadol-HCl höchst geeignet
zur Langzeitbehandlung chronischer Schmerzen.
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Tramadol-HCl
ist ein synthetisches, zentral wirkendes Analgetikum, das sich bei
einer Vielzahl von akuten und chronischen Schmerzzuständen als
wirksam erwiesen hat. Insbesondere hat sich gezeigt, dass Tramadol-HCl,
in Formulierungen mit sofortiger wie auch mit langsamer Freisetzung,
in Verbindung mit nichtsteroidalen Antiphlogistika (NSAIDs) (Roth
SH. "Efficacy and
safety of tramadol HCl in breakthrough musculoskeletal pain attributed
to osteoarthritis".
J. Rheumatol. 1998; 25: 1358–1363.
Wilder-Smith CH et al. "Treatment of
severe pain from osteoarthritis with slow-release tramadol or dihydrocodeine
in combination with NSAIDs: a randomized study comparing analgesia,
antinociception and gastrointestinal effects". Pain 2001; 91: 23–31.), durch Osteoarthritis
(OA) bedingte Schmerzen verringert. Nach oraler Verabreichung wird
Tramadol-HCl rasch und fast vollständig absorbiert, und es wird
umfassend metabolisiert. Die hauptsächlichen Stoffwechselwege sind
anscheinend die N- und O-Demethylierung
und Glucuronidierung oder Sulfonierung in der Leber. Nur ein Metabolit,
Mono-O-desmethyltramadol (M1), ist pharmakologisch wirksam, und
hat eine ungefähr
200-mal höhere
Affinität
für den μ-Opioidrezeptor
als razemisches Tramadol (DeJong R. "Comment an the hypoalgesic effect of
tramadol in relation to CYP2D6" (Kommentar)
Pain Dig 1997; 7: 245; Kogel B. et al "Involvement of metabolites in the analgesic
action of tamadol" Proc.
9th World Congress an Pain, Wien, 1999).
Bei gesunden Menschen wird Tramadol durch das polymorphe Enzym Cytochrom
P450 2D6 (CYP2D6) zu dem Metaboliten M1 demethyliert.
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Der
Wirkmechanismus von Tramadol-HCl wird noch nicht ganz verstanden.
Bei Versuchstieren findet sich ein Hinweis, dass das Arzneimittel
(und sein aktiver Metabolit M1) als Opiatagonist wirkt, offensichtlich durch
selektive Wirksamkeit an dem μ-Rezeptor.
Neben seiner Wirksamkeit als Opiatagonist hemmt Tramadol-HCl die Wiederaufnahme
bestimmter Monoamine (Norepinephrin, Serotonin), was anscheinend
zu der analgetischen Wirkung des Arzneimittels beiträgt. Bei
einigen Tests an Tieren und Menschen wirkt Naloxon nur teilweise
der antinozizeptiven Wirkung von Tramadol-HCl entgegen. Wegen der
Wirksamkeit des Arzneimittels als Opiatagonist wurde außerdem darauf
hingewiesen, dass Tramadol-HCl Abhängigkeit erzeugen kann; sein Missbrauchspotential
scheint jedoch gering zu sein, und Tramadol-HCl "unterliegt nicht der Kontrolle" nach dem "United States Federal
Controlled Substances Act" von
1970 als dort aufgelistetes Arzneimittel.
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Tramadol-HCl-Formulierungen
mit sofortiger Freisetzung sind in der Technik wohlbekannt. Solche
Formulierungen müssen
jedoch häufig
verabreicht werden, um eine wirksame Schmerzlinderung bereitzustellen. Mangelnde
Einhaltung von Regimes mit hochfrequenter Verabreichung kann zu
uneinheitlichen Arzneimittelkonzentrationen im Plasma und demzufolge
zu einer weniger beständigen
Schmerzlinderung führen.
Zweimal täglich
zu verabreichende Formulierungen stehen zur Verfügung und sind gegenüber Formulierungen
mit sofortiger Freisetzung vorzuziehen, da sie nach Verabreichung
längere
Zeiträume
der Schmerzfreiheit ermöglichen
und weniger häufig
verabreicht werden müssen.
Eine einmal täglich
zu verabreichende Formulierung ist wegen ihrer erhöhten Wirksamkeit,
Sicherheit und Zweckmäßigkeit
sogar noch mehr erwünscht.
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Ein
kritischer Faktor, der die Geschwindigkeit, und damit die Sicherheit
und Wirksamkeit, der Aufnahme eines pharmazeutischen Wirkstoffs
durch den Körper
nach oraler Verabreichung in einer Tablette oder sonstigen festen
Darreichungsform beeinflusst, ist die Geschwindigkeit der Freisetzung
des pharmazeutischen Wirkstoffs aus dieser Darreichungsform nach
der Einnahme.
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Somit
bildet die Fähigkeit
der Bestandteile der Darreichungsform, die Freisetzungsgeschwindigkeit
zu steuern, die Grundlage für
die sogenannten pharmazeutischen Präparate mit kontrollierter Freisetzung,
verlängerter
Freisetzung, anhaltender Freisetzung oder protrahierter Wirkung,
die dazu ausgelegt sind, eine langsame, gleichmäßige Freisetzung und Aufnahme
pharmazeutischer Wirkstoffe über
einen Zeitraum von Stunden, Tagen, Wochen oder Monaten zu produzieren.
Die Vorteile solcher Formulierungen mit kontrollierter Freisetzung
sind: eine Verringerung in der erforderlichen Häufigkeit der Verabreichung
des Arzneimittels gegenüber
herkömmlichen
Darreichungsformen mit sofortiger Freisetzung, was oft in einer
verbesserten Compliance des Patienten resultiert; die Aufrechterhaltung
einer stabilen Arzneimittelkonzentration im Körper und dadurch eine anhaltende
therapeutische Wirkung über
einen vorgegebenen Zeitraum; und eine verminderte Inzidenz und Stärke unerwünschter
Nebenwirkungen des aktiven Wirkstoffs aufgrund der hohen Plasmakonzentrationen,
die nach Verabreichung von Darreichungsformen mit sofortiger Freisetzung
auftreten.
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Es
wurden viele Materialien als Matrix für die kontrollierte Freisetzung
pharmazeutischer Wirkstoffe vorgeschlagen und entwickelt. Dazu gehören zum
Beispiel polymere Materialien wie Polyvinylchlorid, Polyethylenamid,
Ethylcellulose, Silicon und Poly(hydroxymethylmethacrylat). Siehe
z. B. das
US-Patent Nr. 3,087,860 von Endicott
et al.; das
US-Patent Nr. 2,987,445 von
Levesque et al.; Salomon et al. Pharm. Acta Helv., 55, 174–182 (1980);
Korsmeyer, Diffusion Controlled Systems: Hydrogels, Kap. 2, S. 15–37 in "Polymers for Controlled
Drug Delivery",
Ed Tarcha, CRC Press, Boca Raton, Fla. USA (1991); und Buri et al.,
Pharm. Acta Helv. 55, 189–197
(1980).
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Stärke mit
hohem Amylosegehalt wurde ebenfalls für die Zwecke einer kontrollierten
Freisetzung verwendet, und insbesondere wurden unlängst mit
vernetzter Stärke
mit hohem Amylosegehalt Fortschritte erzielt. Die
US-Patente Nr. 6,284,273 (Lenaerts
et al.), erteilt am 4. September 2001, und Nr.
6,419,957 (Lenaerts et al.), erteilt
am 16. Juli 2002, lehren zum Beispiel eine feste, oral zu verabreichende
pharmazeutische Dosiseinheit mit kontrollierter Freisetzung in Form
von Tabletten, die ein trockenes Pulver eines pharmazeutischen Produkts
und ein trockenes Pulver vernetzter Stärke mit hohem Amylosegehalt
umfassen, wobei die vernetzte Stärke
mit hohem Amylosegehalt eine Matrix aus einer Mischung von etwa
10–60
Gew.-% Amylopektin und etwa 40–90
Gew.-% Amylose ist. Das
US-Patent
Nr. 6,607,748 (Lenaerts et al.), erteilt am 19. August
2003, beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer vernetzten
Stärke
mit hohem Amylosegehalt, die unter dem Namen Contramid
® bekannt
ist.
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In der Technik bekannte Formulierungen
mit verlängerter
Freisetzung
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Mit
Tramadol-HCl in Zusammenhang stehende Formulierungen mit verlängerter
und kontrollierter Freisetzung wurden bereits vorgeschlagen; Beispiele
hierfür
sind beschrieben in: US-Patentanmeldung Nr. 2003/0143270 (Deboeck
et al.), veröffentlicht
am 31. Juli 2003;
US-Patent Nr.
6,254,887 (Miller et al.), erteilt am 3. Juli 2001; US-Patentanmeldung
Nr. 2001/0036477 (Miller et al.), veröffentlicht am 1. November 2001;
US-Patent Nr. 6,326,027 (Miller
et al), erteilt am 4. Dezember 2001; und
US-Patent Nr. 5,591,452 (Miller et
al), erteilt am 7. Januar 1997; und
Europäisches Patent
Nr. 1 190 712 (Vanderbist), veröffentlicht am 27. März 2002.
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Wenngleich
es auf dem Markt einige Tramadol-HCl-Formulierungen mit kontrollierter
Freisetzung gibt, die angeblich einmal täglich zu verabreichende Formulierungen
sind, konnte keine davon die zweimal täglich zu verabreichenden Tramadol-HCl-Formulierungen
mit Erfolg ersetzen.
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Es
wurden Artikel veröffentlicht,
in denen Daten eines Vergleichs zwischen angeblich "einmal täglich" zu verabreichenden
Tramadol-HCl-Formulierungen und Tramadol-HCl-Formulierungen mit
sofortiger Freisetzung vorgestellt werden: Adler et al., "A Comparison of Once-Daily
Tramadol with Normal Release Tramadol in the Treatment of Pain in
Osteoarthritis",
The Journal of Rheumatology (2002) 29(10): 2195–2199; und Bodalia et al., "A Comparison of the
Pharmacokinetics, Clinical Efficacy, and Tolerability of Once-Daily
Tramadol Tablets with Normal Release Tramadol Capsules", Journal of Pain
and Symptom Management (2003) 25(2): 142–149.
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Unerwünschte Ereignisse aufgrund
der Verabreichung von Tramadol-HCl
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Die
bei klinischen Studien in den Vereinigten Staaten beobachteten Nebenwirkungen
von Tramadol, von denen am häufigsten
berichtet wird, sind Obstipation, Übelkeit, Benommenheit/Schwindel,
Kopfschmerzen, Schläfrigkeit
und Erbrechen. Dies sind typische Nebenwirkungen von Arzneimitteln
auf Opiatbasis. Außerdem
wurde von epileptischen Anfällen
und anaphylaktoiden Reaktionen berichtet, wenngleich die geschätzte Inzidenz
von epileptischen Anfällen
bei Patienten, die Tramadol-HCl bekommen, weniger als 1% beträgt (Kazmierczak,
R. und Coley, K.: "Doctor
letters an prescribing: evaluation of the use of tamadol HCl". Formulary 32: 977–978, 1997).
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Adler
et al., siehe oben, berichtet über
die Ergebnisse einer klinischen Studie, bei der eine einmal täglich zu
verabreichende Tramadolformulierung mit Tramadol mit sofortiger
Freisetzung bei der Behandlung von Schmerzen bei Osteoarthritis
verglichen wird. Die Authoren berichten über ähnliche unerwünschte Ereignisse bei
Personen in beiden Behandlungsgruppen. In Tabelle 2 weist Adler
et al. darauf hin, dass ein größerer Prozentsatz
von Leuten, die in der einmal täglich
zu behandelnden Gruppe waren, die Behandlung aufgrund unerwünschter
Ereignisse abgebrochen hat, als dies bei der anderen Behandlungsgruppe
der Fall war.
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In
Bodalia et al., siehe oben, berichten die Authoren über eine
vergleichbare Verträglichkeit
mit einer einmal täglich
zu verabreichenden Dosis von 150 mg, einer einmal täglich zu
verabreichenden Dosis von 200 mg und drei Dosen von 50 mg einer
Tramadolformulierung mit normaler Freisetzung. Dieser Artikel enthält jedoch
keine Informationen darüber,
wie die Formulierungen herzustellen sind, die angeblich "einmal täglich" zu verabreichen
sind, und offenbart auch keine pharmakokinetischen Daten nach einer
Einzeldosis.
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Die
Nennung oder Erwähnung
einer Veröffentlichung
in diesem Kapitel soll nicht als Eingeständnis ausgelegt werden, dass
diese Veröffentlichung
als Stand der Technik für
die vorliegende Erfindung zur Verfügung steht.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Tramadolformulierung
vom Sustained-release-Typ mit effektiver Schmerzfreiheit für 24 Stunden
bereitzustellen.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird eine einmal täglich zu
verabreichende orale pharmazeutische Zusammensetzung zur kontrollierten
Freisetzung von Tramadol oder einem Salz davon bereitgestellt, wobei
die Zusammensetzung nach erstmaliger Verabreichung den Beginn der
schmerzstillenden Wirkung innerhalb von 2 Stunden bereitstellt,
wobei diese schmerzstillende Wirkung mindestens 24 Stunden nach
Verabreichung anhält.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung wird eine einmal
täglich
zu verabreichende orale pharmazeutische Zusammensetzung zur kontrollierten
Freisetzung von Tramadol oder einem Salz davon bereitgestellt, wobei
die Zusammensetzung, nach erstmaliger Verabreichung einer Dosis,
innerhalb von 2 Stunden nach Verabreichung eine mittlere Plasmakonzentration
von mindestens 100 ng/ml bereitstellt und weiterhin für mindestens
22 Stunden nach Verabreichung eine mittlere Plasmakonzentration
von mindestens 100 ng/ml bereitstellt.
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Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird eine einmal täglich zu verabreichende orale
pharmazeutische Zusammensetzung zur kontrollierten Freisetzung von
Tramadol oder einem Salz davon bereitgestellt, wobei die Zusammensetzung,
nach erstmaliger Verabreichung einer Dosis, innerhalb von 2 Stunden
nach Verabreichung eine mittlere Plasmakonzentration von mindestens
100 ng/ml bereitstellt und weiterhin für mindestens 22 Stunden nach
Verabreichung eine mittlere Plasmakonzentration von mindestens 100
ng/ml bereitstellt, und wobei die mittlere maximale Plasmakonzentration
(Cmax) kleiner ist als das 2,2-Fache der
24 Stunden nach Verabreichung erhaltenen mittleren Plasmakonzentration
(C24h).
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Der
Begriff "λz" ist die Konstante
der scheinbar endgültigen
Eliminierungsrate, ermittelt anhand des Anstiegs der Regression
während
der linearlogarithmischen Phase.
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Der
Begriff "AUC0-Tmax" ist
die mittlere Fläche
unter der Plasmakonzentration/Zeit-Kurve vom Zeitpunkt 0 bis Tmax und wird als Indikator für die Geschwindigkeit
der Arzneimittelabsorption bzw. für die Metabolitenbildung verwendet.
Er wird berechnet als das für
jeden einzelnen Teilnehmer der Bioverfügbarkeitsstudie berechnete
arithmetische Mittel der Fläche
unter der Plasmakonzentration/Zeit-Kurve vom Zeitpunkt 0 bis Tmax.
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Der
Begriff "AUC0-∞" ist die mittlere
Fläche
unter der nach Unendlich extrapolierten Plasmakonzentration/Zeit-Kurve.
Er wird berechnet als das für
jeden einzelnen Teilnehmer der Bioverfügbarkeitsstudie berechnete
arithmetische Mittel der Fläche
unter der Plasmakonzentration/Zeit-Kurve ab der nach Unendlich extrapolierten
Zeit 0.
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Der
Begriff "schmerzstillende
Wirkung" ist für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung dahingehend definiert, dass eine mittlere
Tramadolkonzentration im Blutplasma von mindestens etwa 100 ng/ml
bereitgestellt wird.
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Der
Begriff "C'max" ist die maximal
festgestellte Plasmakonzentration, berechnet als Mittel der einzelnen maximalen
Konzentrationen im Blutplasma.
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Der
Begriff "kontrollierte
Freisetzung" ist
für die
Zwecke der vorliegenden Erfindung definiert als Methode der oralen
Arzneimittelverabreichung, wo die Geschwindigkeit der Freisetzung
des pharmazeutischen Wirkstoffs aus der Formulierung nicht allein
von der Konzentration des in der Formulierung verbleibenden pharmazeutischen
Wirkstoffs und/oder der Löslichkeit
des pharmazeutischen Wirkstoffs in dem die Formulierung umgebenden
Medium abhängt,
und wo der zeitliche Verlauf und/oder der Ort der Freisetzung eines
aktiven Wirkstoffs aus einer pharmazeutischen Formulierung so gewählt sind,
dass therapeutische Ziele oder Ziele der Zweckmäßigkeit erreicht werden, die
von herkömmlichen
Darreichungsformen nicht geboten werden.
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Der
Begriff "Halbwertszeit" ist die Halbwertszeit
der scheinbar endgültigen
Eliminierung.
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Der
Begriff "HVD" ist die Halbwertsdauer,
d. h. die Zeit, während
der die Tramadolkonzentrationen über
dem halben C'max liegen. Dieser Parameter ist ein Indikator
für die
Form der Plasmakonzentration/Zeit-Kurve.
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Der
Begriff "sofortige
Freisetzung" ist
für die
Zwecke der vorliegenden Erfindung definiert als Freisetzung eines
aktiven Wirkstoffs aus einer pharmazeutischen Formulierung, wobei
die Geschwindigkeit der Freisetzung des pharmazeutischen Wirkstoffs
aus der pharmazeutischen Formulierung nicht über eine Matrix mit kontrollierter
Freisetzung verzögert
wird, und wobei die Bestandteile der pharmazeutischen Formulierung
so ausgelegt sind, dass es nach Einnahme innerhalb eines minimalen
Zeitraums zu einer maximalen Einwirkung des pharmazeutischen Wirkstoffs
auf Körpergewebe
kommt.
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Der
Begriff "erstmalige
Verabreichung" ist
für die
Zwecke der vorliegenden Erfindung definiert als erste Einzeldosis
einer einen aktiven Wirkstoff enthaltenden Formulierung, die einem
Patienten oder Probanden verabreicht wird, oder als erste Dosis,
die einem Patienten oder Probanden nach einer geeigneten Auswaschzeit verabreicht
wird.
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Der
Begriff "MRT" ist die mittlere
Verweilzeit, wobei es sich um eine Schätzung der durchschnittlichen Zeit
handelt, die ein Tramadolmolekül
nach oraler Verabreichung im Körper
verweilt.
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Der
Begriff "mittlere
maximale Plasmakonzentration" (Cmax) ist für die Zwecke der vorliegenden
Erfindung definiert als maximale mittlere Plasmakonzentration.
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Der
Begriff "mittlere
Plasmakonzentration" ist
für die
Zwecke der vorliegenden Erfindung definiert als arithmetische mittlere
Blutplasmakonzentration.
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Der
Begriff "tmax" ist
der Zeitpunkt, an dem Cmax erreicht ist.
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Der
Begriff "Tmax" ist
der Zeitpunkt, an dem die maximale Blutplasmakonzentration für jeden
einzelnen Teilnehmer der Bioverfügbarkeitsstudie
festgestellt wird.
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Der
Begriff "Rstart" ist der Zeitpunkt,
an dem die Plasmakonzentrationen linearlogarithmisch zu fallen beginnen,
d. h. der Zeitpunkt, an dem entweder die Arzneimittelabsorption
oder die Metabolitenbildung beendet ist.
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Das
hierin verwendete Wort "Tramadol" soll Tramadol, seine
Stereoisomere und seine pharmazeutisch verwendbaren Salze bezeichnen.
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Der
Begriff "stationärer Zustand" ist für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung definiert als der Zustand im Anschluss
an die Verabreichung mehrerer Dosen, wo die Geschwindigkeit der
Arzneimitteleliminierung mit der Zuführungsgeschwindigkeit übereinstimmt
und die Arzneimittelkonzentrationen im Plasma zu einem gegebenen
Zeitpunkt innerhalb eines Verabreichungsintervalls von einem Verabreichungsintervall
zum anderen ungefähr
gleich sind.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Verschiedene
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
im Folgenden anhand der beigefügten
Zeichnungen gebotenen ausführlichen
Beschreibung deutlich; in den Zeichnungen zeigen:
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1:
Ein Flussdiagramm zur Darstellung eines Herstellungsverfahrens für Tabletten.
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2:
Auflösungsprofile
der Formulierungen A, B und C: In-vitro-Leistung der Formulierungen A, B und
C: unter USP-Bedingungen, Typ 1; Natriumphosphatpuffer, 50 mM, pH
6,8, 100 U/min. Es wurden 6 Tabletten pro Zeitpunkt getestet.
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3:
Mittlere Tramadolkonzentrationen im Plasma nach Verabreichung einer
Einzeldosis von (i) einer Dosis von 100 mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung (•),
(ii) einer Dosis von 200 mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung
und
(iii) einer Dosis von 300 mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung
.
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4:
Mittlere O-Desmethyltramadol-Konzentrationen im Plasma nach Verabreichung
einer Einzeldosis von Tramadolformulierungen (A, B und C) der Stärke 100
mg (⧫),
200 mg (O) und 300 mg (Δ).
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5:
Mittlere Tramadolkonzentrationen im Plasma nach Verabreichung einer
Einzeldosis von (i) Dosen von 2 × 200 mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung
;
und (ii) Topalgic
® LP 200 mg BID q12h (Δ).
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6:
Mittlere O-Desmethyltramadol-Konzentrationen im Plasma nach Verabreichung
von (i) Dosen von 2 × 200
mg der erfindungsgemäßen Zusammmensetzung
mit kontrollierter Freisetzung
;
und (ii) Topalgic
® LP 200 mg BID q12h (Δ).
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7:
Mittlere Tramadol- und O-Desmethyltramadol-Konzentration im Plasma
im stationären
Zustand nach Verabreichung von (i) einer Dosis von 200 mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung (• & o); und (ii)
Topalgic
® LP
100 mg BID q12h (
& Δ).
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
KERN
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Der
Kern einer erfindungsgemäßen Tablette
enthält
mindestens einen aktiven Wirkstoff und eine Matrix, wobei diese
Bestandteile so zusammenhängen,
dass die Freisetzung des pharmazeutischen Wirkstoffs aus der Matrix
kontrolliert erfolgt. Bei einer speziellen Ausführungsform ist die Matrix des
Kerns eine unter dem Namen Contramid
® bekannte
vernetzte Stärke
mit hohem Amylosegehalt, die unlängst
in dem
US-Patent Nr. 6,607,749 (Lenaerts
et al.) beschrieben wurde, das am 19. August 2003 erteilt wurde.
Eine bevorzugte Formulierung im Kontext dieser Erfindung wird in
der Beschreibung des
US-Patents
Nr. 6,607,748 bereitgestellt.
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Der
Kern wird vorzugsweise hergestellt durch Beimischen der Bestandteile
(als Granulat oder Pulver) und dann Komprimieren der Mischung, um
den Kern zu bilden, über
dem anschließend
der Überzug
gebildet wird. Das Gewicht des Kerns kann jeder Prozentsatz des
Gewichts der gesamten Zusammensetzung zwischen 10% und 80% sein.
Der bevorzugte Prozentsatz hängt,
unter anderem, von der Gesamtdosierung des Arzneimittels ab. Bei
einer nachfolgend näher
beschriebenen speziellen Ausführungsform
enthält
eine Tablette 100 mg Tramadolhydrochlorid, und der Kern macht etwa
26% des Gesamtgewichts der Tablette aus. Bei einer anderen Ausführungsform
enthält
eine Tablette 200 mg Tramadolhydrochlorid, und der Kern macht etwa
33% des Gesamtgewichts der Tablette aus. Bei noch einer weiteren
Ausführungsform
enthält
eine Tablette 300 mg Tramadolhydrochlorid, und der Kern trägt 33% zum
Gesamtgewicht der Tablette bei.
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Aktiver Wirkstoff im Kern
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Der
im Kern der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
vorhandene pharmazeutische Wirkstoff umfasst Tramadol® und
Salze davon.
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Die
Löslichkeit
des Wirkstoffs in wässriger
Lösung
kann eine Vielzahl von Werten sein. Die Wasserlöslichkeit des Wirkstoffs kann
kleiner sein als 10–3 g/l, größer als
10–3 g/l,
größer als
10–2 g/l,
größer als
10–1 g/l,
größer als
1 g/l, größer als
10 g/l, größer als
100 g/l, größer als
500 g/l, größer als
1000 g/l oder größer als 2000
g/l. Vorzugsweise ist die Löslichkeit
größer als
100 g/l. Mehr bevorzugt ist die Löslichkeit größer als
500 g/l. Am meisten bevorzugt ist die Löslichkeit größer als
1000 g/l.
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Der
Wirkstoff kann einer Vielzahl von Dosierungsanforderungen genügen. Zum
Beispiel kann die Dosierungsanforderung des Wirkstoffs kleiner sein
als 1 mg/Dosiseinheit, größer als
1 mg/Dosiseinheit, größer als
10 mg/Dosiseinheit, größer als
100 mg/Dosiseinheit, größer als
200 mg/Dosiseinheit, größer als
300 mg/Dosiseinheit, größer als
400 mg/Dosiseinheit, größer als
500 mg/Dosiseinheit oder größer als
1000 mg/Dosiseinheit. Vorzugsweise beträgt der Wirkstoff mehr als 50
mg/Dosiseinheit. Mehr bevorzugt beträgt der Wirkstoff 100 mg/Dosiseinheit
oder mehr, z. B. 150 mg/Dosiseinheit, oder 200 mg/Dosiseinheit,
oder 250 mg/Dosiseinheit, oder 300 mg/Dosiseinheit, oder mehr.
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Spezielle
Ausführungsformen
haben einen Kern, der Tramadolhydrochlorid enthält, wobei der Kern zwischen
etwa 10% und 90% des gesamten in der Tablette vorhandenen Tramadols
enthält,
z. B. etwa 45 mg einer Tablette der Stärke 100 mg (45% der Tablette
insgesamt), oder etwa 90 mg einer Tablette der Stärke 200 mg
(45% der Tablette insgesamt) oder etwa 151 mg einer Tablette der
Stärke
300 mg (50% der Tablette insgesamt).
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Matrix des Kerns
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Die
Freisetzung eines im Kern befindlichen pharmazeutischen Wirkstoffs
aus der Formulierung ist langsamer als die Freisetzung eines in
der Matrix des Überzugs
befindlichen pharmazeutischen Wirkstoffs. Eine bevorzugte Matrix
des Kerns ist vernetzte Stärke
mit hohem Amylosegehalt, bekannt unter dem Namen Contramid
® und
beschrieben in dem
US-Patent
Nr. 6,607,748 . Bei speziellen Ausführungsformen macht die Matrix
zwischen etwa 10 Gew.-% und etwa 90 Gew.-% des Kerns aus, d. h.
das Verhältnis
der Matrix des Kerns zum aktiven Wirkstoff des Kerns (w/w) liegt
zwischen etwa 0,1 und etwa 10, oder zwischen etwa 0,2 und etwa 9,
oder zwischen etwa 0,2 und etwa 8, oder zwischen etwa 0,3 und etwa
7, oder zwischen etwa 0,4 und etwa 6, oder zwischen etwa 0,5 und
etwa 5, oder zwischen etwa 0,6 und etwa 4, oder zwischen etwa 0,7
und etwa 4, oder zwischen etwa 1 und etwa 4, oder zwischen etwa
1 und etwa 3, und zwischen etwa 1,5 und etwa 2,5. Bei einer speziellen
Ausführungsform
macht der Kern insgesamt etwa 90 mg aus, wovon etwa 44 mg Contramid
® und
45 mg Tramadolhydrochlorid ist. In diesem Fall macht Contramid
® also
etwa 49 Gew.-% des Kerns aus.
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Optionale Bestandteile
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Die
Kernzusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann optional einen
pharmazeutisch verwendbaren Träger
bzw. ein solches Vehikel enthalten. Solche Träger oder Vehikel sind dem Fachmann
bekannt und finden sich zum Beispiel in Remington's Pharmaceutical
Sciences, 14. Auflage (1970). Beispiele für solche Träger oder Vehikel sind Lactose,
Stärke,
Dicalciumphosphat, Calciumsulfat, Kaolin, Mannitol und Puderzucker.
Bei Bedarf können
auch noch geeignete Bindemittel, Schmiermittel und Aufschlussmittel
enthalten sein. Falls gewünscht
können
auch Farbstoffe sowie Süßstoffe
und Aromastoffe enthalten sein.
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Die
Kernzusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann optional Hilfsstoffe
einschließlich,
unter anderem, Dispergiermittel wie zum Beispiel mikrokristalline
Cellulose, Stärke,
vernetzte Stärke,
vernetztes Poly(vinylpyrrolidon) und Natriumcarboxymethylcellulose;
Aromastoffe; Farbmittel; Bindemittel; Konservierungsmittel; Tenside
und dergleichen enthalten.
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Der
Kern kann, optional, auch noch ein oder mehr geeignete Bindemittel
enthalten, die einem Durchschnittsfachmann bekannt sind.
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Geeignete
Formen mikrokristalliner Cellulose, zum Beispiel MCC-PH101, MCC-102,
MCC-105, etc.
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Geeignete
Schmiermittel, zum Beispiel solche, die dem Fachmann bekannt sind,
können
außerdem noch
enthalten sein. So zum Beispiel Magnesiumstearat, Pflanzenöl, Talk,
Natriumstearylfumarat, Calciumstearat, Stearinsäure, etc.
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Geeignete
Gleitmittel, die in der Technik bekannt sind, können ebenfalls enthalten sein.
Beispiele für solche
Gleitmittel sind unter anderem Talk, kolloidales Siliciumdioxid,
etc.
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Anteil
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Der
Wirkstoff ist in Konzentrationen im Bereich von etwa 1 bis etwa
90 Gew.-% des Gesamtgewichts des Kerns vorhanden, vorzugsweise von
etwa 10 bis etwa 70 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung des Kerns,
mehr bevorzugt von etwa 20 bis etwa 60 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung
des Kerns, und wahrscheinlich sehr oft zwischen etwa 30 und etwa
50 Gew.-% der Gesamtzusammensetzung des Kerns.
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Natürlich beträgt die Gesamtmenge
aller Bestandteile 100 Gew.-%, und ein Durchschnittsfachmann kann
die Mengen innerhalb der angegebenen Bereiche verändern, um
nützliche
Zusammensetzungen zu erzielen.
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ÜBERZUG
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Der Überzug der
Darreichungsform enthält
eine physische Mischung von Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon
und dem(den) pharmazeutischen Wirkstoff(en) des Überzugs. Der Überzug kann
außerdem
eine vernetzte Stärke
mit hohem Amylosegehalt, z. B. Contramid®, sowie
weitere optionale Bestandteile enthalten. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform
wird der Überzug
durch Trockenkomprimieren gebildet. Das Gewicht des Überzugs
kann jeder Prozentsatz des Gewichts der gesamten Zusammensetzung
zwischen etwa 10% und etwa 90% sein, liegt aber vorzugsweise im
höheren
Teil dieses Bereichs. Der Überzug
macht somit üblicherweise
zwischen etwa 20% und etwa 90% (w/w) einer erfindungsgemäßen Tablette
aus, oder etwa 25% bis etwa 90%, oder etwa 30% bis etwa 85%, oder
etwa 35% bis etwa 85%, oder etwa 40% bis etwa 85%, oder etwa 45%
bis etwa 85%, oder etwa 45% bis etwa 90%, oder etwa 50% bis etwa
90%, oder etwa 50% bis etwa 85%, oder etwa 55% bis etwa 90%, oder
etwa 55% bis etwa 85%, oder etwa 55% bis etwa 80%, oder etwa 60%
bis etwa 90%, oder etwa 60% bis etwa 85%, oder etwa 60% bis etwa
80%, oder etwa 60% bis etwa 75%, oder etwa 65% bis etwa 90%, oder
etwa 65% bis etwa 85%, oder etwa 65% bis etwa 80%, oder etwa 65%
bis etwa 75%, oder etwa 65% oder etwa 70% oder etwa 75%.
-
Der Überzug enthält oft noch
ein optionales Bindemittel.
-
Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon
des Überzugs
-
Die
Gewichtsprozent der Mischung aus Polvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon
im Überzug
können
irgendwo in einem weiten Bereich von Werten liegen. Je nach der
Wasserlöslichkeit
des Wirkstoffs in dem Überzug
kann die Menge der Mischung aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon
im Überzug
eingestellt werden. Die
US-Patentveröffentlichung
Nr. 2001/0038852 beschreibt Möglichkeiten, wie solche Einstellungen
vorgenommen werden können.
Zum Beispiel kann bei Wirkstoffen, die in Wasser löslich bis
extrem löslich
sind, die Mischung aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon etwa
20 bis etwa 80 Gew.-% des Überzugs,
vorzugsweise etwa 30 bis etwa 65 Gew.-% oder etwa 40 bis etwa 55
Gew.-% ausmachen. Bei einer nachfolgend beschriebenen speziellen
Ausführungsform
macht Kollidon
TM SR etwa 45 Gew.-% eines Überzugs
aus, der aus etwa 31 Gew.-% Tramadolhydrochlorid und etwa 23% Xanthan
besteht. Bei Wirkstoffen, die in Wasser begrenzt löslich bis
leicht löslich
sind, ist die Menge der Mischung aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon
oft niedriger, wie in der
US-Patentveröffentlichung
Nr. 2001/0038852 beschrieben.
-
Das
Gewichtsverhältnis
von Polyvinylacetat zu Polyvinylpyrrolidon in der Mischung aus Polyvinylacetat
und Polyvinylpyrrolidon kann einen weiten Bereich von Werten haben.
Vorzugsweise liegt ein solches Verhältnis zwischen etwa 6:4 und
9:1, eher zwischen etwa 7:3 und 6:1 und noch mehr bevorzugt bei
etwa 8:2.
-
Das
Molekulargewicht des Polyvinylacetatbestandteils in der Mischung
aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon kann einen weiten Bereich
von Werten haben. Vorzugsweise beträgt das durchschnittliche Molekulargewicht
des Polyvinylacetats etwa 100 bis etwa 10.000.000; oder etwa 1.000
bis etwa 1.000.000; oder etwa 10.000 bis etwa 1.000.000; oder etwa
100.000 bis etwa 1.000.000; oder etwa 450.000.
-
Das
Molekulargewicht des Polyvinylpyrrolidonbestandteils in der Mischung
aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon kann einen weiten Bereich
von Werten haben. Das durchschnittliche Molekulargewicht kann von
etwa 100 bis etwa 10.000.000; oder etwa 1.000 bis etwa 1.000.000;
oder etwa 5.000 bis etwa 500.000; oder etwa 10.00 bis etwa 100.000;
oder etwa 50.000 betragen.
-
Die
Mischung aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon kann nach einer
Vielzahl von Verfahren hergestellt werden, so zum Beispiel durch
einfaches Mischen von Pulvern von Polyvinylpyrrolidon und Polyvinylacetat.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist eine solche Mischung ein sprühgetrocknetes
Pulver einer kolloidalen Dispersion von Polyvinylacetat- und Polyvinylpyrrolidonlösung. Optional
wird Natriumlaurylsulfat als Stabilisator verwendet, um ein Zusammenbacken
während
des Sprühtrocknens
zu verhindern, und/oder kolloidales Siliciumdioxid wird verwendet,
um die Rieselfähigkeit
der Mischung aus Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon zu verbessern.
Optional können
Polyvinylacetat und Polyvinylpyrrolidon in einem statistischen oder
Blockcopolymer gebildet sein.
-
Optionale Bestandteile
-
Für die vorliegende
Erfindung geeignete Bindemittel sind zum Beispiel unter anderem
Pflanzenextrakte, Gummistoffe, synthetische oder natürliche Polysaccharide,
Polypeptide, Alginate, synthetische Polymere oder eine Mischung
davon.
-
Geeignete
Pflanzenextrakte, die als Geliermittel zu verwenden sind, sind zum
Beispiel unter anderem Agar, Ispaghula, Psyllium, Cydonia, Ceratonia
oder eine Mischung davon.
-
Geeignete
Gummistoffe, die als Geliermittel zu verwenden sind, sind zum Beispiel
unter anderem Xanthan, Guaran, Akaziengummi, Ghattigummi, Karayagummi,
Tragantgummi oder eine Mischung davon.
-
Geeignete
synthetische oder natürliche
hydrophile Polysaccharide, die als Geliermittel zu verwenden sind,
sind zum Beispiel unter anderem Hydroxyalkylcellulose, Celluloseether,
Celluloseester, Nitrocellulose, Dextrin, Agar, Carrageenan, Pektin,
Furcellaran, Stärke
oder Stärkederivate,
vernetzte Stärke
mit hohem Amylosegehalt oder eine Mischung davon.
-
Geeignete
Polypeptide, die als Geliermittel zu verwenden sind, sind zum Beispiel
unter anderem Gelatine, Kollagen, Polygelin oder eine Mischung davon.
-
Geeignete
Alginate, die als Geliermittel zu verwenden sind, sind zum Beispiel
unter anderem Alginsäure,
Propylenglycolalginat, Natriumalginat oder eine Mischung davon.
-
Geeignete
synthetische Polymere, die als Geliermittel zu verwenden sind, sind
zum Beispiel unter anderem Carboxyvinylpolymer, Polyvinylalkohol,
Polyvinylpyrrolidon, Polyethylenoxid, Polyethylenglycol, Copolymere
von Ethylenoxid und Propylenoxid und ihre Copolymere oder eine Mischung
davon.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Geliermittel ein Gummi wie zum Beispiel Xanthan, Guaran,
Akaziengummi, Ghattigummi, Karayagummi, Tragantgummi oder eine Mischung
davon, PEO 7.000.000 und HPMC K100M.
-
Bei
einer höchst
bevorzugten Ausführungsform
ist das Geliermittel Xanthan.
-
Wirkstoff des Überzugs
-
Der
aktive pharmazeutische Wirkstoff der vorliegenden Erfindung umfasst
Tramadol® und
Salze davon.
-
Die
Löslichkeit
des pharmazeutischen Wirkstoffs in wässriger Lösung kann einen weiten Bereich
von Werten haben. Die Wasserlöslichkeit
des pharmazeutischen Wirkstoffs kann kleiner sein als 10–3 g/l,
größer als
10–3 g/l, größer als
10–2 g/l,
größer als
10–1 g/l,
größer als
1 g/l, größer als
10 g/l, größer als
100 g/l, größer als
500 g/l, größer als
1000 g/l oder größer als
2000 g/l. Vorzugsweise ist die Löslichkeit
größer als
100 g/l. Mehr bevorzugt ist die Löslichkeit größer als
500 g/l oder sogar 1000 g/l.
-
Der
pharmazeutische Wirkstoff kann einer Vielzahl von Dosierungsanforderungen
genügen.
Zum Beispiel kann die Dosierungsanforderung des pharmazeutischen
Wirkstoffs kleiner sein als 1 mg/Dosiseinheit, mehr als 1 mg/Dosiseinheit,
mehr als 10 mg/Dosiseinheit, mehr als 100 mg/Dosiseinheit, mehr
als 200 mg/Dosiseinheit, mehr als 300 mg/Dosiseinheit, mehr als
400 mg/Dosiseinheit, mehr als 500 mg/Dosiseinheit oder mehr als
1000 mg/Dosiseinheit. Vorzugsweise beträgt der pharmazeutische Wirkstoff
mehr als 50 mg/Dosiseinheit. Mehr bevorzugt beträgt der pharmazeutische Wirkstoff
mehr als 100 mg/Dosiseinheit. Am meisten bevorzugt beträgt der pharmazeutische
Wirkstoff mehr als 200 mg/Dosiseinheit.
-
Der Überzug kann
zwischen etwa 5 Gew.-% und etwa 90 Gew.-% Wirkstoff oder zwischen
etwa 5 Gew.-% und etwa 80 Gew.-% Wirkstoff (API) oder zwischen etwa
10 Gew.-% und etwa 70 Gew.-% Wirkstoff oder zwischen etwa 10 Gew.-%
und etwa 60 Gew.-% Wirkstoff oder zwischen etwa 15 Gew.-% und etwa
50 Gew.-% Wirkstoff oder zwischen etwa 15 Gew.-% und etwa 45 Gew.-%
Wirkstoff oder zwischen etwa 15 Gew.-% und etwa 40 Gew.-% Wirkstoff
oder zwischen etwa 20 Gew.-% und etwa 35 Gew.-% Wirkstoff oder zwischen
etwa 20 Gew.-% und etwa 30 Gew.-% Wirkstoff enthalten.
-
Bei
speziellen Ausführungsformen,
die nachfolgend weiter beschrieben werden, beträgt das Gewicht an Tramadol
von einer 100 mg-Tramadoltablette etwa 21 Gew.-% des Überzugs.
Das Gewicht an Tramadol von einer 200 mg-Tablette beträgt etwa
31 Gew.-% des Überzugs.
Das Gewicht an Tramadol von einer 300 mg-Tablette beträgt etwa
30 Gew.-% des Überzugs.
-
VERABREICHUNGSWEGE
-
Die
Tablettenzusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann unter anderem über eine
Anzahl von Wegen wie zum Beispiel oral, sublingual und rektal verabreicht
werden. Der bevorzugte Verabreichungsweg der Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung ist oral.
-
Zusammensetzungen
der vorliegenden Erfindung, die sich zur oralen Verabreichung eignen,
können als
diskrete Einheiten wie zum Beispiel als Tabletten oder Granulat
dargeboten werden. Vorzugsweise werden die Zusammensetzungen der
vorliegenden Erfindung in Tablettenform dargeboten. Solche Tabletten
können herkömmlicherweise
durch Zusammenpressen oder Formen gebildet werden. Gepresste Tabletten
können hergestellt
werden, indem die Mischung aus einem oder mehreren der oben beschriebenen
Bestandteile in einer geeigneten Maschine zusammengepresst wird.
Geformte Tabletten können
hergestellt werden, indem die obigen Bestandteile, die optional
mit einem inerten flüssigen
Verdünnungsmittel
angefeuchtet werden können, in
einer geeigneten Maschine geformt werden. Die Tabletten können optional überzogen
werden und/oder sonstige für
den Verbraucher sichtbare Kennzeichen aufweisen. Eine Tablette kann
außerdem
in einer Vielzahl von Formen vorliegen, z. B. unbeschichtet, trockenbeschichtet
oder mit einem Film überzogen,
etc. Eine Tablette kann außerdem
in einer Vielzahl von Formen (z. B. oval, kugelförmig, etc.) und Größen vorliegen.
Eine umfassende Abhandlung über
Tabletten findet sich in Veröffentlichungen
wie zum Beispiel The Theory and Practice of Industrial Pharmacy
von Lachman et al., 3. Auflage (Lea & Febiger, 1986).
-
Auflösungsprofil der Zusammensetzung
vom Sustained-release-Typ
-
Der
Wirkstoff der Zusammensetzung zeigt in vitro das folgende Auflösungsprofil
bei Messung mit einer USP-Vorrichtung Typ I in 50 mM Phosphat, pH
6,8, und unter Rühren
mit 50 bis 150 U/min:
Bei einem In-vitro-Test unter Verwendung
einer USP-Vorrichtung Typ I in 50 mM Phosphat, pH 6,8 und unter Rühren mit
50 bis 150 U/min wird eine durchschnittliche Menge des Wirkstoffs
von 10% bis 30% pro Stunde über
einen Zeitraum von 0 bis 2 Stunden freigesetzt; oder in einer Messzeit
zwischen 0 und 2 Stunden werden zwischen 10% und 40% des Wirkstoffs
aus der Formulierung freigesetzt, in einer Messzeit zwischen 2 und etwa
7 Stunden werden zwischen etwa 30% und 60% des Wirkstoffs aus der
Formulierung freigesetzt, in einer Messzeit zwischen 7 und etwa
12 Stunden werden zwischen etwa 50% und 80% des Wirkstoffs aus der
Formulierung freigesetzt, und nach einer Messzeit von etwa 20 Stunden
sind zwischen etwa 80% und 100% des Wirkstoffs aus der Formulierung
freigesetzt; oder mehr bevorzugt
in einer Messzeit zwischen
0 und 2 Stunden werden zwischen 15% und 35% des Wirkstoffs aus der
Formulierung freigesetzt, in einer Messzeit zwischen 2 und 7 Stunden
werden zwischen etwa 40% und 60% des Wirkstoffs aus der Formulierung
freigesetzt, in einer Messzeit zwischen 7 und 12 Stunden werden
zwischen etwa 60% und 80% des Wirkstoffs aus der Formulierung freigesetzt,
und nach einer Messzeit von etwa 20 Stunden sind zwischen etwa 85%
und 100% des Wirkstoffs aus der Formulierung freigesetzt; oder
in
einer Messzeit zwischen 0 und 2 Stunden werden zwischen 20% und
40% des Wirkstoffs aus der Formulierung freigesetzt, in einer Messzeit
zwischen 2 und 7 Stunden werden zwischen etwa 40% und 60% des Wirkstoffs
aus der Formulierung freigesetzt, in einer Messzeit zwischen 7 und
12 Stunden werden zwischen etwa 60% und 80% des Wirkstoffs aus der
Formulierung freigesetzt, und nach einer Messzeit von etwa 20 Stunden sind
zwischen etwa 85% und 100% des Wirkstoffs aus der Formulierung freigesetzt.
-
Die
vorliegende Erfindung wird besser verständlich anhand der folgenden
Beispiele, die vielmehr zur Veranschaulichung der Erfindung und
nicht zur Einschränkung
ihres Umfangs aufgeführt
werden.
-
BEISPIELE
-
Die
in diesen Beispielen verwendete vernetzte Stärke mit hohem Amylosegehalt
wird nach einem Verfahren hergestellt, das die Schritte des Vernetzens
und chemischen Modifizierens sowie des anschließenden Gelatinierens und Trocknens
umfasst. Ein solches Verfahren wird in dem
US-Patent
Nr. 6,607,748 (Lenaerts et al.) näher beschrieben, das am 19.
August 2003 erteilt wurde und auf dem Markt unter der Bezeichnung Contramid
® bekannt
ist und in Beispiel 1 und 2 beschrieben wird.
-
Beispiel 1
-
A. Vernetzung
-
Stärke mit
hohem Amylosegehalt (30,0 kg), die etwa 70 Gew.-% Amylose (Cl AmyloGel
03003) enthält, wird
in einen Reaktor gegeben. Diesem Reaktor wird Wasser (55,0 l) zugeführt, das
Natriumhydroxid (30,0 g) und Natriumsulfat (2,40 kg) enthält. Der
resultierende Brei wird auf eine Temperatur von 30°C erwärmt. Phosphoroxychlorid
(22,5 g) wird dem Reaktionsgemisch zugesetzt, das 1 Stunde umgesetzt
wird.
-
B. Chemische Modifizierung, Hydroxypropylierung
-
Das
rohe Reaktionsgemisch aus Teil A wird in einen Hydroxypropylierungsreaktor
geleitet. Das Reaktionsgemisch wird über 30 Minuten auf 40°C erwärmt, und
der Reaktor wird mit Stickstoff gespült. Nach einem vollen Spülgang wird
Propylenoxid (1,80 kg) zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wird 20 Stunden
auf 40°C
gehalten. Das Reaktionsgemisch wird mit 0,1 N H2SO4 (1:2 v/v) auf einen pH-Wert von 5,5 neutralisiert.
Der Stärkebrei
wird mit einer Trommelzentrifuge bei einer Drehzahl von 1200 U/min
gewaschen. Der erhaltene Stärkekuchen
wird in 35 l Wasser erneut aufgeschlämmt und ein zweites Mal zentrifugiert.
Der resultierende Stärkekuchen
wird in einem Schnelltrockner bei einer Eintrittstemperatur von
160°C und
einer Austrittstemperatur von 60°C
getrocknet.
-
C. Gelatinierung
-
Der
Kuchen aus modifiziertem Stärkegranulat
wird in demineralisiertem Wasser verdünnt, um einen Brei mit einer
Konzentration von etwa 8%, berechnet auf Trockenmasse, zu bilden.
Verglichen mit Wasser hat der resultierende Brei eine relative Dichte
von 1,032 kg/l. Der pH-Wert des modifizierten Stärkebreis wird auf 6,0 eingestellt.
Der Brei wird dann durch direktes Eindüsen von Dampf (Schlick Modell
825) auf 160°C
erwärmt. Die
Temperaturveränderung
ist nicht höher
als ±1°C. Der Brei
wird für
eine Dauer von 4 Minuten bei einer Temperatur von 160°C und einem
Druck von etwa 5,5 bar in einer Auffangsäule gehalten. Der Druck wird
dann auf Atmosphärendruck
reduziert, indem der Brei durch eine Entspannungsvorrichtung geleitet
wird. Der Brei wird dann bei 95°C
in einem Vorratsbehälter
aufbewahrt.
-
D. Sprühtrocknen
-
Das
Trocknen des Breis aus Teil C erfolgt mit einem Sprühtrocknungsturm
Niro FSD 4, der mit einer 0,8 mm-Düse ausgestattet ist und mit
10 l/Stunde gespeist wird. Die Eintrittstemperatur ist auf 300°C festgelegt,
und die Austrittstemperatur auf 120°C. Das erhaltene Pulver ist
ein Träger
mit kontrollierter Freisetzung mit den folgenden Eigenschaften:
Eigenschaften |
Feuchtigkeitsgehalt | 4,5% |
Schüttdichte | 150
g/l |
Packungsdichte | 210
g/l |
pH-Wert | 5,4 |
Maximale
Teilchengröße | 50 μm |
(Laser-Teilchengrößenmesser
Sympatec) | |
-
Beispiel 2
-
A. Vernetzung
-
Stärke mit
hohem Amylosegehalt (30,0 kg), die etwa 70 Gew.-% Amylose (Cl AmyloGel
03003) enthält, wird
in einen Reaktor gegeben. Diesem Reaktor wird Wasser (55,0 l) zugeführt, das
Natriumhydroxid (30,0 g) und Natriumsulfat (2,40 kg) enthält. Der
resultierende Brei wird auf eine Temperatur von 30°C erwärmt. Natriumtrimetaphosphat
(45 g) wird dem Reaktionsgemisch zugesetzt, das 1 Stunde umgesetzt
wird.
-
B. Chemische Modifizierung, Hydroxypropylierung
-
Das
rohe Reaktionsgemisch aus Teil A wird in einen Hydroxypropylierungsreaktor
geleitet. Das Reaktionsgemisch wird über 30 Minuten auf 40°C erwärmt, und
der Reaktor wird mit Stickstoff gespült. Nach einem vollen Spülgang wird
Propylenoxid (1,80 kg) zugesetzt. Das Reaktionsgemisch wird 20 Stunden
auf 40°C
gehalten. Das Reaktionsgemisch wird mit 0,1 N H2SO4 (1:2 v/v) auf einen pH-Wert von 5,5 neutralisiert.
Der Stärkebrei
wird mit einer Trommelzentrifuge bei einer Drehzahl von 1200 U/min
gewaschen. Der erhaltene Stärkekuchen
wird in 35 l Wasser erneut aufgeschlämmt und ein zweites Mal zentrifugiert.
Der resultierende Stärkekuchen
wird in einem Schnelltrockner bei einer Eintrittstemperatur von
160°C und
einer Austrittstemperatur von 60°C
getrocknet.
-
C. Gelatinierung
-
Der
Kuchen aus modifiziertem Stärkegranulat
wird in demineralisiertem Wasser verdünnt, um einen Brei mit einer
Konzentration von etwa 8%, berechnet auf Trockenmasse, zu bilden.
Verglichen mit Wasser hat der resultierende Brei eine relative Dichte
von 1,032 kg/l. Der pH-Wert des modifizierten Stärkebreis wird auf 6,0 eingestellt.
Der Brei wird dann durch direktes Eindüsen von Dampf (Schlick Modell
825) auf 160°C
erwärmt. Die
Temperaturveränderung
ist nicht höher
als ±1°C. Der Brei
wird für
eine Dauer von 4 Minuten bei einer Temperatur von 160°C und einem
Druck von etwa 5,5 bar in einer Auffangsäule gehalten. Der Druck wird
dann auf Atmosphärendruck
reduziert, indem der Brei durch eine Entspannungsvorrichtung geleitet
wird. Der Brei wird dann bei 95°C
in einem Vorratsbehälter
aufbewahrt.
-
D. Sprühtrocknen
-
Das
Trocknen des Breis aus Teil C erfolgt mit einem Sprühtrocknungsturm
Niro FSD 4, der mit einer 0,8 mm-Düse ausgestattet ist und mit
10 l/Stunde gespeist wird. Die Eintrittstemperatur ist auf 300°C festgelegt,
und die Austrittstemperatur auf 120°C. Das erhaltene Pulver ist
ein Träger
mit kontrollierter Freisetzung mit den folgenden Eigenschaften:
Eigenschaften |
Feuchtigkeitsgehalt | 5,2% |
Schüttdichte | 103
g/l |
Packungsdichte | 155
g/l |
pH-Wert | 5,3 |
Maximale
Teilchengröße | 70 μm |
(Laser-Teilchengrößenmesser
Sympatec) | |
-
Lubritab
® ist
ein von Penwest Pharmaceuticals Co. (Cedar Rapids IA, USA) vertriebenes
Produkt. Kollidon
TM SR ist ein von BASF
(Deutschland) hergestelltes Produkt. Encompress
TM ist
ein Dicalciumphosphatdihydrat, das von Mendell (Patterson, NY) bezogen
werden kann. Tramadolhydrochlorid ist erhältlich bei Chemagis Ltd., 3
Hashlosha Street, P. O. Box 9091, 61090 Tel Aviv, Israel. Verfahren
zur Synthese und Reinigung von Tramadol werden zum Beispiel beschrieben
in den
US-Patenten Nr. 3,652,589 ,
5,414,129 ,
5,672,755 ,
5,874,620 ,
5,877,351 und
6,169,205 .
-
Herstellungsverfahren
-
Erfindungsgemäße Tabletten
können
nach dem in dem Flussdiagramm von 1 allgemein
dargestellten und nachfolgend näher
beschriebenen Verfahren hergestellt werden.
- Wiegen: Die
Rohmaterialien werden in deutlich gekennzeichnete Behälter gefüllt.
- Kernvormischung: Eine Portion Contramid® und
kolloidales Siliciumdioxid wird gemischt und durch ein 30 mesh-Sieb
in einen geeigneten Behälter
geleitet.
- Kernmischung: Eine Portion Contramid® wird
in einen Mischer gegeben. Tramadolhydrochlorid wird durch ein 30
mesh-Sieb geleitet und dem Mischer zugesetzt. Der Behälter wird
mit einer Portion Contramid® gespült und in den Mischer gefüllt. Hydriertes
Pflanzenöl,
Typ I, wird durch ein 30 mesh-Sieb gesiebt und in den Mischer gefüllt. Die
Kernvormischung wird in den Mischer gefüllt. Das übrige Contramid® wird
in den Mischer gefüllt, und
alle Bestandteile werden vermischt. Das Magnesiumstearat wird durch
ein 30 mesh-Sieb gesiebt und mit den anderen Bestandteilen vermischt.
Die Mischung wird in einen geeigneten Behälter gefüllt und als Kernmischung gekennzeichnet.
- Trockenbeschichtete Vormischung: Eine Portion Xanthan und das
gesamte kolloidale Siliciumdioxid werden gemischt und durch ein
30 mesh-Sieb geleitet.
- Trockenbeschichtete Mischung: Eine Portion Kollidon® SR
wird in einen Mischer gegeben. Tramadolhydrochlorid wird durch einen
Kason-Abscheider
mit einem 30 mesh-Sieb in einen geeigneten Behälter geleitet und in den Mischer
gefüllt.
Der Behälter
wird mit dem verbleibenden Xanthan gespült und in den Mischer gefüllt. Hydriertes
Pflanzenöl,
Typ 1, wird durch ein 30 mesh-Sieb gesiebt und in den Mischer gefüllt. Trockenbeschichtete
Vormischung und das übrige
Kollidon® SR
werden in den Mischer gegeben und mit allen Bestandteilen vermischt.
Das Magnesiumstearat wird durch ein 30 mesh-Sieb gesiebt und mit
den anderen Bestandteilen vermischt. Das Granulat wird in einen
geeigneten Behälter
gefüllt
und als trockenbeschichtete Mischung gekennzeichnet.
- Pressen: Mit einer Presse vom Typ Manesty Dry-Cota werden druckbeschichtete
Tabletten hergestellt.
-
Beispiel 3
-
Die
in Tabelle 1 dargestellten Formulierungen A, B und C wurden nach
dem oben darlegten Verfahren hergestellt.
-
-
Die
Auflösungsprofile
der Formulierungen A, B und C sind in 2 dargestellt.
-
Einmal täglich zu verabreichende Tramadolformulierung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tablettenzusammensetzung mit
kontrollierter Freisetzung, deren schmerzstillende Wirkung innerhalb
von 2 Stunden nach oraler Verabreichung eintritt und mindestens
24 Stunden nach Verabreichung anhält.
-
Die
200 mg-Dosis der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung sorgt überraschenderweise für ein rasches
Einsetzen der schmerzstillenden Wirkung innerhalb von 2 Stunden
nach oraler Verabreichung, und liefert eine mittlere Tramadolkonzentration
im Plasma zwischen 100 ng/ml und 200 ng/ml für mindestens 24 Stunden nach
einer einzigen Dosis.
-
Ferner
bleibt die mittlere Tramadolkonzentration im Plasma, im stationären Zustand,
zwischen 100 ng/ml und 350 ng/ml. Überraschenderweise bieten die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
mit kontrollierter Freisetzung nachweislich die volle klinische
Wirkung für
mindestens 24 Stunden nach oraler Verabreichung.
-
Bioverfügbarkeitsstudien
-
Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, mit einer einmal täglich zu
verabreichenden Formulierung flexible Dosierungsoptionen für Patienten
mit unterschiedlichen Anforderungen an ein Schmerzmittel bereitzustellen.
-
Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 100 mg das gewünschte frühe Einsetzen der Wirkung bereitstellen
würde,
eine mittlere Tramadolkonzentration im Plasma von mindestens 45 ng/ml
jedoch innerhalb von 2 bis 24 Stunden erzielen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 200 mg das gewünschte frühe Einsetzen der Wirkung bereitstellen
würde,
eine mittlere Tramadolkonzentration im Plasma von mindestens 100
ng/ml jedoch innerhalb von 2 bis 24 Stunden erzielen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 300 mg das gewünschte frühe Einsetzen der Wirkung bereitstellen
würde,
eine mittlere Tramadolkonzentration im Plasma von mindestens 150
ng/ml jedoch innerhalb von 2 bis 24 Stunden liefern würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 400 mg das gewünschte frühe Einsetzen der Wirkung bereitstellen
würde,
eine mittlere Tramadolkonzentration im Plasma von mindestens 180
ng/ml jedoch innerhalb von 2 bis 24 Stunden erzielen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein Verhältnis
C'max zu
Dosis von etwa 0,90 bis etwa 1,0 bereitstellen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Tramadolkonzentration im Plasma bereitstellen
würde,
die stetig ansteigt, bis maximale Tramadolkonzentrationen bei einem
Tmax von etwa 4 Stunden bis etwa 6 Stunden
erreicht sind. Vorzugsweise liegt das Tmax bei
etwa 5 Stunden bis etwa 5,5 Stunden.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Tramadolkonzentration im Plasma bereitstellen
würde,
die nach Tmax langsam, aber stetig abfällt, was
eine fortwährende
Absorption neben Eliminierungsprozessen widerspiegelt. Vorzugsweise
erfolgt das Abfallen der Tramadolkonzentration im Plasma nach Tmax linearlogarithmisch mit einer mittleren
Halbwertszeit der scheinbar endgültigen
Eliminierung zwischen etwa 5,5 Stunden und etwa 6,5 Stunden.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Tramadolkonzentration im Plasma bereitstellen
würde,
die nach Tmax langsam, aber stetig abfällt, was
eine fortwährende
Absorption neben Eliminierungsprozessen widerspiegelt, wobei die
Absorption mindestens 20 Stunden ab dem Zeitpunkt, wo die Absorption
der eingenommenen Dosis beginnt, weitergeht.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Tramadolkonzentration im Plasma bereitstellt,
die nach Tmax mit einer Konstante der scheinbar
endgültigen
Eliminierungsrate (λz) von etwa 0,12 h–1 linearlogarithmisch
abfällt.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine mittlere Verweilzeit (MRT) von Tramadol
im Bereich von etwa 15 Stunden bis etwa 18 Stunden bereitstellen
würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Halbwertsdauer (HVD) von Tramadol im Bereich
von etwa 22,5 Stunden bis etwa 25,4 Stunden bereitstellen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein Verhältnis
C'max zu AUC0-∞ von
etwa 0,04 h–1 bis
etwa 0,06 h–1 bereitstellen
würde.
Vorzugsweise liegt das Verhältnis
C'max zu AUC0-∞ im
Bereich von etwa 0,04 h–1 bis etwa 0,05 h–1.
Das Verhältnis
C'max/AUC0-∞ dient
zur Bewertung der Geschwindigkeit der Arzneimittelabsorption.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein mittleres AUC0-24 in
Bezug auf die Tramadolkonzentration im Plasma liefert, das mit der
Dosis über
den Bereich von Dosierungsstärken
von 100 mg bis 300 mg der Zusammensetzungen mit kontrollierter Freisetzung
proportional ansteigt.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 100 mg ein mittleres AUC0-Tmax von
etwa 610 ng·h/ml
bis etwa 630 ng·h/ml
liefern würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 200 mg ein mittleres AUC0-Tmax von
etwa 910 ng·h/ml
bis etwa 920 ng·h/ml
liefern würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 300 mg ein mittleres AUC0-Tmax von
etwa 1570 ng·h/ml
bis etwa 1590 ng·h/ml
liefern würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein mittleres Verhältnis von AUC0-24/AUC0-∞ der
Tramadolkonzentration im Plasma bereitstellen würde, das im Bereich zwischen
etwa 70% und etwa 85% liegt. Vorzugsweise liegt das mittlere Verhältnis von
AUC0-24/AUC0-∞ der
Tramadolkonzentration im Plasma im Bereich zwischen etwa 74% und
etwa 80%. Infolgedessen zirkulieren 24 Stunden nach Verabreichung
immer noch etwa 15% bis etwa 30% der verabreichten Dosis im Plasma,
je nach der verabreichten Dosis.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein Verhältnis
von C'max zu der
in den ersten 24 Stunden ins Blutplasma freigesetzten Dosis (AUC0-24/AUC0-∞ multipliziert mit
der Dosis) von etwa 1,10 bis etwa 1,35 bereitstellen würde. Vorzugsweise
liegt das Verhältnis
im Bereich von etwa 1,15 bis etwa 1,31.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein Verhältnis
des C'max/Tmax zu der verabreichten Dosis von etwa 0,10
bis etwa 0,20 bereitstellen würde.
Vorzugsweise liegt das Verhältnis
im Bereich von etwa 0,12 bis etwa 0,19.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis einen Anstieg im ng/ml-hr im Anschluss an die
maximale Konzentration im Blutplasma bereitstellen würde, der
einen Faktor von etwa 0,035 der gesamten verabreichten Dosis in
mg nicht übersteigt.
Vorzugsweise beträgt
der Faktor etwa 0,03.
-
Die
pharmakokinetischen Parameter von Tramadol in der Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung sind in Tabelle 2 aufgeführt.
-
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein Verhältnis
des in Bezug auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol im Blutplasma
berechneten C'max zu der Tramadoldosis von etwa 0,19 bis
etwa 0,22 bereitstellen würde.
Vorzugsweise liegt das Verhältnis
im Bereich von etwa 0,20 bis 0,21.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma bereitstellen
würde,
die stetig ansteigt, bis bei einem Tmax von
etwa 8 Stunden bis etwa 16 Stunden maximale Tramadolkonzentrationen
erreicht sind.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma bereitstellen
würde,
die nach Tmax langsam, aber stetig abfällt, was
die fortwährende
Absorption von Tramadol und die anschließende Metabolitenbildung neben
Eliminierungsprozessen widerspiegelt. Vorzugsweise findet der Abfall
in der Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma linearlogarithmisch
statt, bei einer mittleren Halbwertszeit der scheinbar endgültigen Eliminierung
zwischen etwa 6,7 Stunden und etwa 8,1 Stunden.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis über
mindestens 18 Stunden für
Metabolitenbildung sorgen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis nach Tmax einen linearlogarithmischen
Abfall in der Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma bereitstellen
würde bei
einer Konstante der scheinbar endgültigen Eliminierungsrate (λz)
von etwa 0,1 h–1.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis eine Halbwertsdauer (HVD) von O-Desmethyltramadol
im Bereich von etwa 25,6 Stunden bis etwa 28,1 Stunden bereitstellen
würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein in Bezug auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol
im Plasma berechnetes Verhältnis
von C'max zu
AUC0-∞ von
etwa 0,04 h–1 bereitstellen
würde.
Das Verhältnis
C'max/AUC0-∞ dient
zur Bewertung der Geschwindigkeit der Metabolitenbildung.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein in Bezug auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol
im Plasma berechnetes mittleres AUC0-24 bereitstellen
würde,
das mit der Dosis über
den Bereich von Dosierungsstärken
von 100 mg bis 300 mg der Zusammensetzung mit kontrollierter Freisetzung
proportional ansteigt.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 100 mg ein mittleres AUC0-Tmax in
Bezug auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma von
etwa 175 ng·h/ml
bis etwa 180 ng·h/ml
bereitstellen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 200 mg ein mittleres AUC0-Tmax in
Bezug auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma von
etwa 530 ng·h/ml
bis etwa 550 ng·h/ml
bereitstellen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis von 300 mg ein mittleres AUC0-Tmax in Bezug
auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma von etwa
580 ng·h/ml
bis etwa 590 ng·h/ml
bereitstellen würde.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein mittleres Verhältnis von AUC0-24/AUC0-∞ der
Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma bereitstellt, das
im Bereich zwischen etwa 65% und etwa 80% liegt. Vorzugsweise liegt
das mittlere Verhältnis
von AU C0-24/AUC0-∞ der
Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma zwischen etwa 68%
und etwa 75%. Infolgedessen zirkulieren 24 Stunden nach Verabreichung
immer noch etwa 25% bis etwa 32% des aktiven Metaboliten im Plasma.
-
Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einmal täglich zu
verabreichende Formulierung bereitzustellen, die nach erstmaliger
Einnahme einer Dosis ein Verhältnis
des in Bezug auf die Konzentration von O-Desmethyltramadol im Plasma
berechneten C'max zu der Konzentration von O-Desmethyltramadol
im Blutplasma in den ersten 24 Stunden (AUC0-24/AUC0-∞ multipliziert
mit der Tramadoldosis) von etwa 0,0025 bis etwa 0,0035 bereitstellen
würde.
Vorzugsweise liegt das Verhältnis
im Bereich von etwa 0,0027 bis etwa 0,0031.
-
Die
pharmakokinetischen Parameter von O-Desmethyltramadol in der Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung sind in Tabelle 3 aufgeführt.
-
-
Beispiel 4
-
(i) Dosisproportionalität – Einzeldosis
-
Es
wurde eine Bioverfügbarkeitsstudie
durchgeführt,
um die Dosisproportionalität
zwischen drei Dosierungsstärken
(100 mg, 200 mg und 300 mg) zu beurteilen. Diese Studie wurde mit
einer geeigneten Auswaschzeit zwischen jeder Verabreichung durchgeführt. Die
Dosen wurden von 27 gesunden Freiwilligen unter Fastenbedingungen
eingenommen.
-
3 zeigt
die bei den Probanden nach Verabreichung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mit
kontrollierter Freisetzung (dosiert auf 100 mg, 200 mg und 300 mg
Tramadol-HCl) erhaltenen Zeitprofile für eine mittlere Tramadolkonzentration
im Plasma. Die zur Erstellung von
3 verwendeten
Daten sind in Tabelle 4 enthalten. Tabelle 4 Mittlere (± SD) Tramadolkonzentrationen
im Plasma (ng/ml)
Zeit | Dosis
von 100 mg der erfindungsgem. Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung | Dosis
von 200 mg der erfindungsgem. Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung | Dosis
von 300 mg der erfindungsgem. Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung |
0 | 0 | 0 | 0 |
1 | 41,8 ± 14,1 | 82,5 ± 24,1 | 110,2 ± 36,7 |
2 | 60,0 ± 14,6 | 129,2 ± 25,7 | 168,6 ± 52,1 |
3 | 69,2 ± 20,2 | 156,5 ± 37,0 | 218,1 ± 82,3 |
4 | 72,5 ± 21,8 | 164,0 ± 44,9 | 242,0 ± 96,2 |
5 | 81,7 ± 24,2 | 177,2 ± 61,8 | 277,1 ± 153,8 |
6 | 77,9 ± 24,7 | 169,2 ± 58,1 | 260,3 ± 134,8 |
8 | 83,0 ± 25,6 | 164,1 ± 52,7 | 243,6 ± 127,1 |
10 | 81,0 ± 24,7 | 157,8 ± 57,8 | 219,8 ± 101,6 |
12 | 84,4 ± 25,3 | 156,4 ± 55,9 | 223,4 ± 85,1 |
16 | 73,0 ± 24,1 | 152,8 ± 42,0 | 209,9 ± 70,2 |
20 | 56,4 ± 19,4 | 121,0 ± 34,4 | 185,7 ± 62,7 |
24 | 47,2 ± 20,9 | 101,6 ± 38,2 | 157,0 ± 60,4 |
30 | 26,8 ± 15,0 | 56,4 ± 28,3 | 99,9 ± 50,3 |
36 | 13,2 ± 9,4 | 29,1 ± 18,7 | 55,9 ± 37,9 |
48 | 3,7 ± 3,5 | 8,5 ± 6,7 | 15,7 ± 13,1 |
-
Die
Ergebnisse aus dieser Studie wiesen darauf hin, dass die Formulierungen
mit 100 mg, 200 mg und 300 mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung dosisproportional zur Geschwindigkeit und zum Grad der
Absorption von Tramadol und zur Geschwindigkeit und zum Grad der
Bildung von O-Desmethyltramadol sind.
-
Bioverfügbarkeitsstudien
wurden durchgeführt,
um die pharmakokinetischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung zu charakterisieren und um eine ähnliche Wirkung
des Arzneimittels und/oder seines aktiven Metaboliten gegenüber einem
Referenzprodukt nachzuweisen.
-
Beispiel 5
-
(ii) Vergleich mit einer zweimal täglich einzunehmenden
Formulierung – Einzeldosis
-
Die
2 × 200
mg-Dosierung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung wurde mit der zweimal täglich einzunehmenden
Formulierung, den von Laboratoires Hoechst Houdé hergestellten Tabletten
Topalgic® LP
(200 mg), in einer vergleichenden Bioverfügbarkeitsstudie nach Verabreichung unter
Fastenbedingungen bei 24 gesunden Freiwilligen verglichen.
-
Die
pharmakokinetischen Ergebnisse aus der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung wurden mit den nach zweimal täglicher
Verabreichung (in Abständen
von 12 Stunden) der Referenzformulierung erhaltenen Ergebnissen
verglichen, um die Bioäquivalenz
zwischen dem Testprodukt und dem Referenzprodukt zu beurteilen.
Aufgrund der Berechnung des 90%igen Konfidenzintervalls des Testverhältnisses
im Vergleich zum Referenzverhältnis
des geometrischen Mittels lag das Ausmaß der Wirkung (ermittelt durch
Bewertung des AUC
0-t und des AUC
0-∞ von
Tramadol nach Dosisnormalisierung) innerhalb des herkömmlichen
Bioäquivalenzintervalls
von 80–125%
für die
logarithmisch transformierten Parameter. Die erfindungsgemäße Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung und die zweimal täglich einzunehmende Formulierung
erwiesen sich damit als bioäquivalent
hinsichtlich der Gesamtwirkung von Tramadol. Die Ergebnisse für AUC
0-∞ von
Tramadol sind in Tabelle 5 aufgeführt. Tabelle 5 Vergleich von AUC
0-∞ einmal
täglich
bzw. zweimal täglich
zu verabreichende Formulierung)
Behandlung | Arithmetisches
Mittel ± SD (ng·h/ml) | Verhältnis des
geometrischen Mittels
(90%iges Konfidenzintervall) |
Dosis
von 2 × 200
mg der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung | 9332 ± 3767 | 103 (98–109) |
1 × 200 mg
Topalgic® LP
BID | 8897 ± 3124 |
-
5 zeigt
die Zeitverlaufsprofile der mittleren arithmetischen Plasmakonzentration
von Tramadol nach Verabreichung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung und des Referenzprodukts einmal pro
Tag an einem Tag in Abständen
von 12 Stunden bei 24 gesunden Freiwilligen. Die zur Erstellung
von
5 verwendeten Daten sind in Tabelle 6 enthalten. Tabelle 6 Mittlere Tramadolkonzentration im Plasma
(ng/ml)
Testformulierung | Referenzformulierung |
| Konz.
Dosis von 2 × 200 mg
der erfindungsgem. | | Konz. |
Zeit | Zusammensetzung | Zeit | 200
mg BID |
0 | 0 | 0 | 0 |
1 | 138,49 ± 58,62 | 1 | 101,93 ± 43,72 |
2 | 257,56 ± 81,20 | 2 | 226,89 ± 72,90 |
3 | 350,21 ± 166,42 | 3 | 296,35 ± 99,46 |
4 | 373,93 ± 124,33 | 4 | 318,22 ± 91,27 |
5 | 427,66 ± 166,90 | 5 | 330,88 ± 98,68 |
6 | 424,72 ± 176,20 | 6 | 281,67 ± 85,95 |
9 | 408,61 ± 196,28 | 9 | 236,39 ± 87,89 |
12 | 357,88 ± 162,48 | 12 | 167,41 ± 65,49 |
16 | 312,70 ± 153,34 | 13 | 181,96 ± 70,51 |
20 | 243,94 ± 117,93 | 14 | 284,67 ± 126,76 |
24 | 184,96 ± 102,90 | 15 | 378,82 ± 136,23 |
30 | 99,78 ± 61,60 | 16 | 396,87 ± 146,56 |
36 | 51,01 ± 43,33 | 17 | 388,83 ± 142,32 |
48 | 0 | 18 | 396,38 ± 140,65 |
| | 21 | 331,81 ± 121,52 |
| | 24 | 275,00 ± 110,61 |
| | 30 | 118,69 ± 64,92 |
| | 36 | 54,04 ± 39,07 |
| | 48 | 0 |
-
6 zeigt
die Zeitverlaufsprofile der mittleren arithmetischen Plasmakonzentration
von O-Desmethyltramadol nach Verabreichung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung und des Referenzprodukts einmal pro
Tag an einem Tag in Abständen
von 12 Stunden bei 24 gesunden Freiwilligen. Die zur Erstellung
von
6 verwendeten Daten sind in Tabelle 7 enthalten. Tabelle 7 Mittlere (± SD) Konzentrationen von
O-Desmethyltramadol im Plasma (ng/ml)
Testformulierung | Referenzformulierung |
| Konz.
Dosis von 2 × 200 mg
der erfindungsgem. | | Konz. |
Zeit | Zusammensetzung | Zeit | 200
mg BID |
0 | 0 | 0 | 0 |
1 | 29,82 ± 17,0 | 1 | 17,7 ± 14,6 |
2 | 57,8 ± 17,0 | 2 | 48,3 ± 17,5 |
3 | 76,3 ± 31,6 | 3 | 66,2 ± 25,9 |
4 | 84,9 ± 30,9 | 4 | 74,3 ± 26,2 |
5 | 98,0 ± 41,4 | 5 | 80,64 ± 29,2 |
6 | 100,6 ± 41,7 | 6 | 74,3 ± 26,1 |
9 | 99,9 ± 41,7 | 9 | 68,1 ± 24,6 |
12 | 96,52 ± 38,8 | 12 | 56,6 ± 22,1 |
16 | 83,9 ± 32,6 | 13 | 59,1 ± 23,8 |
20 | 68,2 ± 28,8 | 14 | 75,1 ± 32,6 |
24 | 57,6 ± 28,0 | 15 | 92,6 ± 38,0 |
30 | 33,2 ± 20,0 | 16 | 96,7 ± 37,0 |
36 | 0 | 17 | 97,0 ± 34,5 |
48 | 0 | 18 | 100,4 ± 33,6 |
| | 21 | 93,0 ± 32,4 |
| | 24 | 83,3 ± 37,8 |
| | 30 | 44,4 ± 21,6 |
| | 36 | 18,1 ± 16,8 |
| | 48 | 0 |
-
Beispiel 6
-
(iii) Vergleich mit einer zweimal täglich zu
verabreichenden Formulierung – stationärer Zustand
-
Die
200 mg-Dosierung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mit kontrollierter
Freisetzung wurde mit der zweimal täglich zu verabreichenden Formulierung,
den von Laboratoires Hoechst Houdé hergestellten Tabletten
Topalgic® LP
(100 mg), in einer vergleichenden Bioverfügbarkeitsstudie nach mehrfacher
Verabreichung unter Fastenbedingungen bei 26 gesunden Freiwilligen
verglichen.
-
Die
Ergebnisse aus dieser Studie wiesen darauf hin, dass die erfindungsgemäße Zusammensetzung mit
kontrollierter Freisetzung im Hinblick auf Grad und Geschwindigkeit
der Absorption von Tramadol und im Hinblick auf Grad und Geschwindigkeit
der Bildung von O-Desmethyltramadol dem Referenzprodukt äquivalent
ist. Die relative Bioverfügbarkeit
der beiden Produkte wurde aufgrund des Konfidenzintervalls für die primäre Größe AUC
SS für
Tramadol und O-Desmethyltramadol in Bezug auf den herkömmlichen
Bioäquivalenzbereich
von 80% bis 125% beurteilt. Die Ergebnisse für AUC
SS von
Tramadol sind in Tabelle 8 aufgeführt. Tabelle 8 Vergleich von AUC
SS (einmal
täglich
bzw. zweimal täglich
zu verabreichende Formulierung)
Behandlung | Arithmetisches
Mittel ± SD (ng·h/ml) | Verhältnis des
geometrischen Mittels
(90%iges Konfidenzintervall) |
200
mg-Dosis der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung | 5185 ± 1460 | 92,4 (87,5–97,5) |
Topalgic® LP
100 mg
BID | 5538 ± 1214 | |
-
7 zeigt
die Zeitverlaufsprofile der mittleren arithmetischen Plasmakonzentration
von Tramadol und O-Desmethyltramadol nach Verabreichung einer 200
mg-Dosis der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung und des Referenzprodukts (Topalgic
® LP
100 mg BID) einmal pro Tag an einem Tag in Abständen von 12 Stunden. Die zur
Erstellung von
7 verwendeten Daten sind in
Tabelle 9 enthalten. Tabelle 9 Mittlere (± SD) Konzentrationen von
Tramadol und O-Desmethyltramadol im Plasma (ng/ml)
Testformulierung
(200 mg-Dosis der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
mit kontrollierter Freisetzung) | Referenzformulierung
(100 mg BID) |
Zeit | Tramadol | Metabolit | Zeit | Tramadol | Metabolit |
0 | 113,3 ± 48,8 | 37,6 ± 9,0 | 0 | 157,8 ± 48,8 | 49,1 ± 10,7 |
1 | 195,4 ± 58,4 | 49,9 ± 13,9 | 1 | 220,2 ± 61,1 | 58,1 ± 12,9 |
2 | 249,5 ± 61,0 | 58,9 ± 14,4 | 2 | 251,6 ± 60,9 | 63,1 ± 14,6 |
3 | 285,0 ± 66,0 | 65,4 ± 16,3 | 2,5 | 282,7 ± 65,3 | 68,0 ± 14,7 |
4 | 290,6 ± 65,5 | 66,2 ± 16,0 | 3 | 290,8 ± 59,7 | 69,4 ± 15,6 |
5 | 298,9 ± 81,1 | 67,3 ± 16,7 | 3,5 | 290,9 ± 70,6 | 69,6 ± 15,7 |
6 | 280,0 ± 70,7 | 67,7 ± 17,5 | 4 | 297,3 ± 71,3 | 71,3 ± 15,3 |
9 | 244,9 ± 58,4 | 63,9 ± 16,8 | 4,5 | 305,2 ± 75,2 | 72,8 ± 15,6 |
12 | 226,0 ± 70,2 | 59,8 ± 17,2 | 5 | 281,8 ± 65,5 | 69,1 ± 15,7 |
16 | 209,4 ± 73,4 | 57,3 ± 14,8 | 6 | 262,8 ± 55,5 | 67,4 ± 17,3 |
20 | 161,5 ± 68,9 | 47,9 ± 12,1 | 7 | 243,9 ± 60,2 | 64,9 ± 15,2 |
24 | 119,9 ± 59,1 | 37,1 ± 8,9 | 9 | 198,0 ± 54,4 | 57,0 ± 12,8 |
| | | 12 | 154,6 ± 47,8 | 46,2 ± 10,5 |
| | | 13 | 203,5 ± 55,4 | 53,2 ± 12,8 |
| | | 14 | 260,7 ± 54,2 | 63,7 ± 15,0 |
| | | 14,5 | 307,2 ± 59,9 | 72,2 ± 16,5 |
| | | 15 | 303,7 ± 60,5 | 73,2 ± 17,1 |
| | | 15,5 | 290,7 ± 54,3 | 71,3 ± 16,8 |
| | | 16 | 289,0 ± 54,6 | 72,1 ± 15,6 |
| | | 16,5 | 276,4 ± 53,2 | 72,1 ± 16,8 |
| | | 17 | 267,6 ± 55,2 | 71,6 ± 16,8 |
| | | 18 | 244,6 ± 58,4 | 68,2 ± 15,0 |
| | | 19 | 237,1 ± 59,4 | 66,4 ± 14,8 |
| | | 21 | 201,5 ± 52,7 | 57,9 ± 12,0 |
| | | 24 | 156,9 ± 49,9 | 49,6 ± 10,1 |
-
Die
vorliegende Erfindung ist durch die in diesen Beispielen offenbarten
speziellen Ausführungsformen,
die die am meisten bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
veranschaulichen sollen, in ihrem Umfang nicht eingeschränkt. In
der Tat werden verschiedene Modifikationen der Erfindung oder weitere
Ausführungsformen,
die den hierin dargestellten und beschriebenen funktionell gleichwertig
sind, für
den Fachmann offensichtlich und sollen von den beigefügten Ansprüchen mit
abgedeckt werden.
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Es
wurde eine Anzahl von Veröffentlichungen
zitiert, deren gesamte Offenbarung hierin mit einbezogen wird.
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Wenngleich
verschiedene Beispiele von kombinierten Elementen der Erfindung
beschrieben wurden, versteht es sich außerdem, dass diese nicht erschöpfend sein
sollen und dass Merkmale einer Ausführungsform mit denen einer
anderen Ausführungsform
kombiniert werden können
und dass solche weiteren Kombinationen als im Rahmen der hierin
offenbarten Erfindung liegend zu verstehen sind.