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Wirtschaft Eltern-Spionage in Schulen

Bestimmte Kinder-Smartwatches ab jetzt in Deutschland verboten

Smartwatches für Kinder, die eine geheime Mithör- und Aufnahmefunktion haben, sind nun offiziell verboten, ihr Besitz strafbar Smartwatches für Kinder, die eine geheime Mithör- und Aufnahmefunktion haben, sind nun offiziell verboten, ihr Besitz strafbar
Smartwatches für Kinder, die eine geheime Mithör- und Aufnahmefunktion haben, sind nun offiziell verboten, ihr Besitz strafbar
Quelle: Getty Images/Getty Images North America
Die Bundesnetzagentur verbietet Verkauf und Besitz von smarten Kinderuhren mit Abhörfunktion in Deutschland. Denn Eltern sollen mithilfe der Smartwatches heimlich Lehrer ausspioniert haben.

Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf von Kinderuhren verboten, die mit einer Abhörfunktion ausgestattet sind. Eltern könnten dabei über eine App die Uhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören, sagte Jochen Homann, Präsident der Behörde. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“ Eine derartige Abhörfunktion sei in Deutschland verboten.

Viele Uhren, die speziell für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren konzipiert sind, verfügen nach Darstellung der Bundesnetzagentur über eingeschränkte Telefoniefunktionen, die über eine App gesteuert werden. Dabei lasse sich per App bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger eine beliebige Telefonnummer anrufe. Das ermögliche das Abhören der Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umgebung. Die Bundesnetzagentur rät Eltern, solche Uhren unschädlich zu machen und dazu auch einen Nachweis aufzubewahren. Denn auch der Besitz einer solchen Uhr ist laut Behörde in Deutschland verboten.

Konkret bemängelt die Bundesnetzagentur, dass die Aufnahme unbemerkt möglich ist und an ein Empfangsgerät weitergesendet werden kann. Würde die Aufnahme auf der Uhr etwa durch ein Ausrufezeichen angezeigt, wäre dies unproblematisch.

Aus den gleichen Gründen hatte die Behörde Anfang des Jahres auch die Kinderpuppe My Friend Cayla aus dem Verkehr gezogen. Die Bundesnetzagentur stufte sie als getarnte, sendefähige Anlage ein.

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Nach Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes fallen darunter Geräte, „die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“, aber dazu geeignet sind, andere unbemerkt abzuhören. Auch wenn die Puppe nicht explizit zum Auspionieren missbraucht wird, gefährdeten ihre technischen Gegebenheiten schon Persönlichkeitsrechte, so die Bundesagentur. Auch sie war in der Lage, unbemerkt Gespräche des Kindes und seiner Umgebung aufzunehmen und weiterzuleiten.

AFP/nago/nidi

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